(Stand 03/22)
Für Flüge ab oder mit Umstieg in Deutschland gelten folgende Bedingungen (für alle ab 12 Jahre):
1. Vorlage eines EU-Genesenennachweises (mindestens 28 und maximal 180 Tage alt) oder Einreise mit dem COVID-Zertifikat der EU für vollständig Geimpfte. Die Nachweise können Sie entweder digital oder schriftlich erbringen.
oder
2. Sie sind weder geimpft noch genesen. Dann benötigen Sie einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf oder einen zugelassenen Antigen-Test, der bei Abflug nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Nachweise können Sie digital in Form eines PDF‘s oder in gedruckter Form mit sich führen.
Alle Passagiere müssen das Online Einreiseformular ausfüllen: https://www.spth.gob.es
Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen wird von der Airline bei Check-In kontrolliert.
Für die Rückreise nach Deutschland haben Sie folgende Optionen:
- Einreise mit dem digitalen oder analogen COVID-Zertifikat der EU für vollständig Geimpfte
- Einreise mit einem digitalen oder analogen Genesungsnachweis (min. 28 und max. 90 Tage alt)
- Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probeentnahme max. 48 Stunden vor der geplanten Einreise)
- Vorlage eines negativen Antigen-Tests (Probeentnahme max. 48 Stunden vor der geplanten Einreise)
- Kinder unter 12 Jahre benötigen für die Rückreise keinen Test
Bitte beachten Sie: Aufgrund der sich aktuell schnell ändernden Bestimmungen bitten wir Sie, die geltenden Regelungen für die Einreise in die Zielgebiete und die Rückreise nach Deutschland / Österreich / Schweiz immer aktuell mitzuverfolgen und sich kurz vorher selbst über die geltenden Regeln zu informieren!
Reisen auf die Kanaren sind möglich und wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Handverlesene Angebote für Ihre Kanaren-Reise
Die beste Zeit ist jetzt!
Die Hygienekonzepte Ihrer Gastgeber auf den Kanaren
Die letzten Monate wurde auf den Kanarischen Inseln hart daran gearbeitet einen Urlaub unter optimalen Sicherheitsbedingungen zu ermöglichen. Dafür wurden neben den allgemein gültigen Regeln (Sicherheitsabstand, häufige Desinfektion und adäquate Reinigung) weitere spezifische Maßnahmen ergriffen - die wichtigsten sind:
1. Maskenpflicht. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren müssen innerorts auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Freien und in geschlossenen öffentlichen Räumen unabhängig vom Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eine Maske tragen. Auf der Straße und überall, wo der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, ist rauchen verboten. In Naturgebieten fernab der Ballungszentren gilt die Maskenpflicht unter Beachtung des Sicherheitsabstandes nicht.
2. Touristische Unterkünfte. Ihre Räumlichkeiten werden sauber gehalten und desinfiziert und in gemeinschaftlich genutzten Räumen steht Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis bereit. Die Kapazität in Gemeinschaftsräumen ist je nach erforderlichem Abstand begrenzt. In den Restaurants werden Sie bedient, am Buffet gibt es Trennwände für die Speisenauslagen.
3. Strände und Swimmingpools. Das Tragen einer Maske ist beim Betreten sowie beim Standortwechsel und beim Spazierengehen am Strand Pflicht. Ausgenommen ist lediglich das Baden und der Aufenthalt an einem Platz mit dem empfohlenen Sicherheitsabstand. Die Anzahl der Sonnenliegen am Strand und die Anzahl der Benutzer von Swimmingpools ist begrenzt und auch an Strandabschnitten ohne Liegen gelten Beschränkungen je nach vorhandener Kapazität. Die Reinigung von Toiletten, Duschen und Liegen wird intensiviert.
4. Restaurants. Alle Restaurants schließen spätestens um 24.00 Uhr und neben ausreichend Tischabstand sind Gruppen auf maximal 10 Personen beschränkt. Kontaktlose Bezahlung ist möglich und wird auch bei jeglichen anderen Einkäufen empfohlen.
5. Spa und Wellness. Die ohnehin schon strengen Hygieneprotokolle werden verschärft und aufgrund beschränkter Kapazität ist eine Voranmeldung erforderlich.
6. Nachtleben. Es dürfen nur Lokale mit Außenbereich öffnen und die Gästezahl ist beschränkt. Sperrstunde ist auch hier 24.00 Uhr und Tanzflächen bleiben geschlossen.